Grundsätzlich gilt in Österreich der Sonntag als Ruhetag, allerdings gelten umfangreiche Ausnahmeregelungen. In Österreich dürfen Geschäfte in Tourismusregionen oft auch am Sonntag öffnen. Allein: In Österreich ist das Öffnungszeitengesetz zwar ein Bundesgesetz - ob eine Tourismuszonen-Regelung eingeführt wird, obliegt jedoch den Landeshauptleuten. Diese wägen ab, ob ein regionaler Bedarf besteht oder nicht. Ausnahmen sind gibt es jedoch auch für die einschlägigen Verkaufsstellen wie Bäckereien, Tankstellen und Geschäfte in Flughäfen und Bahnhöfen, die zum Beispiel auch Deutschland, Belgien, Dänemark und der Schweiz sonntags geöffnet sein dürfen.